Staatliche Kinderwunsch-Unterstützung: – nur für verheiratete Paare? Zum Glück nicht!
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„Können wir auch als unverheiratetes Paar darauf hoffen, dass wir für unseren Kinderwunsch eine staatliche Unterstützung erhalten?“ – beschäftigt Sie gerade diese Frage? Wir haben die Antwort: Ja, können Sie! Erfahren Sie nachfolgend mehr oder vereinbaren Sie direkt online einen Termin im Kinderwunschzentrum Erlangen, damit wir Ihren Kinderwunsch in einem persönlichen Rahmen besprechen können.
Eine lange Zeit war es gang und gäbe, dass lediglich Paare mit Trauschein für eine Kinderwunsch-Behandlung staatliche Unterstützung erhielten. Paare, die in einer eheähnlichen Beziehung leben, mussten hingegen die Kosten für reproduktionsmedizinische Behandlungen aus eigener Tasche bezahlen. Dank der am 7. Januar 2016 geänderten Bundesförderrichtlinie und dank der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ gehört das aber zum Glück der Vergangenheit an. Nun können auch Paare, die sich noch nicht das Ja-Wort gegeben haben, für die Erfüllung ihres Kinderwunsches eine finanzielle Förderung durch das Bundesfamilienministerium beantragen.
Die Höhe der staatlichen Zuwendungen für eine Kinderwunsch-Behandlung ergibt sich wie folgt: 12,5 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils für die ersten drei Behandlungen sowie 25 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils für die vierte Behandlung. Um diese Unterstützung zu erhalten, müssen folgende Kriterien gegeben sein:
Und zuletzt muss auch folgende Voraussetzung erfüllt sein: Das Paar muss einen gemeinsamen Erstwohnsitz in dem Bundesland haben, das sich finanziell mit eigenem Landesförderprogramm beteiligt, und dort reproduktionsmedizinische Unterstützung in Anspruch nehmen.
Derzeit bestehen Bund-Länder-Kooperationen (Stand: Juli 2022) mit:
Da Bayern ebenfalls zu den kooperierenden Bundesländern zählt, können Sie also auch für Behandlungen, die Sie im Kinderwunschzentrum Erlangen in Anspruch nehmen, mit einem staatlichen Zuschuss rechnen.
Wie aber sieht es mit lesbischen Paaren in einer eheähnlichen Beziehung aus, die einen Kinderwunsch hegen? Können auch sie auf staatliche Unterstützung hoffen? Ja! Denn was vor wenigen Jahren noch unmöglich schien, ist seit März 2021 Realität: Unverheiratete Frauenpaare können tatsächlich eine entsprechende Förderung beantragen. Auch wenn dies leider bislang nur in Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen und im Saarland möglich ist: Es ist ein echter Meilenstein – und die Stimmen werden immer lauter, die fordern, dass auch die anderen Bundesländer nachziehen. Wir vom Kinderwunschzentrum Erlangen sagen: Bravo!
Wichtig zu wissen: Um die Förderung zu erhalten, muss das Frauenpaar im teilnehmenden Bundesland leben, dort auch die Behandlung durchführen und eine medizinische Indikation vorlegen, dass zur Erfüllung des Kinderwunsches eine In-vitro-Fertilisation (IVF) oder Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) unabdingbar ist. Gemeint ist hierbei, dass bei beiden Partnerinnen eine nachweisbare Fertilitätsstörung vorliegt, die eine natürliche Schwangerschaft nahezu unmöglich macht.
Im Gewirr der vielen gesetzlichen Bestimmungen ist es manchmal gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Sie möchten wissen, ob Ihr Kinderwunsch förderungsfähig ist? Mit wenigen Klicks können Sie es herausfinden:
Unterstützung bei Kinderwunschbehandlungen auch für unverheiratete Paare:
Das Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen:
Pressemitteilung unseres Berufsverbandes BRZ:
https://gallery.mailchimp.com/da1345da9b84e33178c8dde77/files/Foerderrichtlinie_PM.pdf
Zentrum Bayern Familie und Soziales:
https://www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/kiwub/index.php
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-610/
Sie fragen sich, wie genau die staatliche Unterstützung für verheiratete Paare mit Kinderwunsch aussieht? Klicken Sie hier!
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